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Anforderungen des GEG erfüllen und Förderungen sichern.

 In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Am 8. September 2023 wurde im Deutschen Bundestag der Beschluss zur Änderung des GEG gefasst. Ab dem 1. Januar 2024 tritt das überarbeitete GEG in Kraft, das auch neue Anforderungen an Gebäudeautomationssysteme enthält.


Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Gebäudeautomation gemäß den Vorgaben des GEG zu verstehen und diese sowohl ökologisch als auch ökonomisch optimal umzusetzen.


Bild von Amir Hosseini aus Unsplash




Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation (GA)

 

  • Bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizung, Lüftung oder Klimaanlage von mehr als 290 kW Nennleistung müssen bis zum Ende des Jahres 2024 mit einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet sein. Diese Technik muss Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle nach außen bereitstellen können. 
  • Zusätzlich dazu ist die Einführung eines "Systems für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung" erforderlich. Die genaue Auslegung des Gesetzestextes ist leider nicht eindeutig, ob damit der "Automatisierungsgrad B" gefordert wird oder ob eine andere Art der Gebäudeautomatisierung nachgewiesen werden kann.
  • Nichtwohngebäude im Bestand mit einem bestehenden GA-System des Automatisierungsgrad B oder besser müssen bis Ende 2024 die Fähigkeit zur herstellerübergreifenden Kommunikation nachweisen.
  • Neu zu errichtende Nichtwohngebäude müssen mit einem GA-System des Automatisierungsgrad B oder besser ausgestattet sein.
    Für betroffene Gebäude gilt zusätzlich:
  • Die Inbetriebnahme muss eine Heiz- bzw. Kühlperiode umfassen.
    Es muss sichergestellt werden, dass eine Kommunikation zwischen den gebäudetechnischen Systemen und den Anwendungen auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien und Geräten möglich ist.




Förderungen sichern

Unsere Lösungen, begleitet von einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, helfen Ihnen dabei, Ihre Gebäude mit rechtskonformen Gebäudeautomationssystemen auszurüsten und dabei die verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.
Mit dem Förderprogramm ergeben sich unterschiedliche finanzielle Unterstützungen je nach Gebäudetyp, Gebäudeart und Förderart:


  • 15% Förderung für die Umsetzung förderfähiger Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung (die in den Richtlinien Bundesförderung für effiziente Gebäude genannten Fördertatbestände)
  • 25% bis 45% Förderung für MSR, Sensorik und Energiemangement-Software im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • 50% Förderung für die Planungsleistung: Sie profitieren doppelt: Zum einen profitieren Sie von den Förderungen und darüber hinaus von den mit den Effizienzmaßnahmen einhergehenden Einsparungen im Gebäudebetrieb.


Details


Integrale Planung der Raum- & Gebäudefunktionen.

Um den Anforderungen an diese integrale Planung aller Raum- & Gebäudefunktionen gerecht zu werden bieten wir Ihnen die hinreichende Expertise:


  • Gebäudeplanung
  • Anwendungen von Gebäudeautomation
  • Bedarfsplanung der Gebäudeautomation
  • Automatisierungstechnik
  • Planung der Raumautomation
  • Planung der Anlagenautomation
  • Planung des Technischen Gebäudemanagement
  • Planung der Systemarchitektur
  • Planungswerkzeuge
  • Planungs- und Bauprozess



Planung & Umsetzung gemäß HOAI.

Die Leistungsphasen und ihre Benennung dienen der Honorarermittlung nach HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im alltäglichen Sprachgebrauch von Objekt- und Fachplanern finden sich oft andere Begriffe:


1. Grundlagenermittlung

Klärung der Aufgabenstellung, Zielsetzung, Rahmenbedingungen und möglichen Einschränkungen des Projekts.


2. Vorplanung

Erarbeitung von Planungsalternativen, Klärung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie erste Kostenschätzung.


3. Entwurfsplanung

Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Entwurfs inklusive aller erforderlichen Unterlagen und Kostenberechnung.


4. Genehmigungsplanung

Einreichung der Bauvorlagen bei den zuständigen Behörden und Klärung von Genehmigungsfragen.


5. Ausführungsplanung

Detaillierte Ausarbeitung der Planung für die Bauausführung, inklusive technischer Details und Mengenermittlung.


6. Vorbereitung der Vergabe

Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholen von Angeboten, Prüfung und Wertung der Angebote.


7. Mitwirkung bei der Vergabe

Unterstützung des Bauherrn bei der Auftragsvergabe und Verhandlung mit den Auftragnehmern.


8. Objektüberwachung

Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich Qualität, Termine und Kosten sowie Dokumentation der Baufortschritte.


9. Objektbetreuung und Dokumentation

Unterstützung des Bauherrn während der Nutzung des Bauwerks, Mängelbeseitigung und Dokumentation der Bauausführung.





 
 
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